Advoware Kanzleisoftware für elektronischen Rechtsverkehr gerüstet

Mit dem 2. Justizmodernisierungsgesetz wurde eine Verpflichtung für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister, den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nur noch in einer maschinell-lesbaren Form einzureichen, begründet (§ 690 ZPO Abs. 3 i.d. F. ab 1.12.2008, BGBl. I. S. 3416, 2006, nochmals geändert BGBl. I. S. 2840, 2007). 

 

Ab dem 01.12.2008 dürfen daher Rechtsanwälte und Inkassodienstleister Mahnbescheidsanträge bundesweit nicht mehr auf dem amtlichen Formular stellen. Ein mit dem Formular gestellter Antrag wird zurückgewiesen. Eine Härtefallregelung oder Ausnahmen für besondere Verfahrenssituationen sind im Gesetz nicht vorgesehen.

 

Advo-ware Kanzleisoftware, eine der führenden Lösungen in Deutschland für juristische Anwaltssoftware, wird daher inklusive Advo-ware ERV-Modul (ERV = Elektronische Rechtsverkehr) und Advo-ware Signatursoftware ausgeliefert.

 

Damit sind heutige und zukünftige Advo-ware Anwender bestens für den 1. Dezember 2008 gerüstet. 

Zusätzlich benötigt der Anwender nur noch eine Signaturkarte, einen Kartenleser sowie einen eingerichteten EGVP-Client, also das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach.