Advoware Update 2.908

Advo-ware berücksichtigt die BGH-Entscheidung zur Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG als einer der ersten Kanzlsoftwarehersteller bereits im aktuellen Update.

Das Update 2.908 steht Ihnen ab sofort im Downloadbereich zur Verfügung. Die Details zur Umsetzung entnehmen Sie bitte der ausführlichen Pdf-Datei, die Sie mit dem unten folgenden Link aufrufen können.

Ein Umstand im Rahmen des Updates verdient besondere Beachtung.

Der BGH bestätigt mit seinem Urteil die Rechtsauffassung der Advo-web GmbH, die der Anrechnung der Geschäftsgebühr im RVG-Modul von Advo-ware seit Inkrafttreten des RVG/VV am 01.07.2007 zugrunde liegt, so dass keine Änderungen im Programm notwendig sind. Lediglich die Grundeinstellungen wurden verändert und die Formularanpassungen wurden vorgenommen werden.

Abgerechnet wird die volle Geschäftsgebühr, die Auslagenpauschale und die Verfahrensgebühr. Anschließend erfolgt durch die Anrechnung der Geschäftsgebühr eine Verringerung der Verfahrensgebühr um die Hälfte der Geschäftsgebühr, maximal 0,75 Gebühren - so wie es im BGH-Urteil steht.

Wir meinen, dass dieser Umstand die hohe Qualität des Advo-ware Gebührenprogramms und damit die Kompetenz des Advo-ware Entwicklungs- und Supportteams deutlich unterstreicht und freuen uns über diese Bestätigung.

Vorab noch ein wichtiger Hinweis für alle Kanzleien, die am automatisierten Mahnverfahren per Formular teilnehmen und das BGH-Urteil berücksichtigen möchten.

Sie benötigen die neuen Formulare (Vordruckfassung 01.05.2007)!
Für Kanzleien, die mit dem Mahnbescheid online bzw. dem EGVP Client arbeiten gilt, dass Sie nur die Grundeinstellungen in Advo-ware auf das neue Formular anpassen müssen.

Alle weiteren Informationen zum Urteil und zur Umsetzung in Advo-ware entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:

Umsetzung der BGH-Entscheidung zur Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG in Advo-ware Kanzleisoftware